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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Nutzung der Software „CheckTouch"

Anbieter

P&A Development GmbH

Schlossstraße 8

74388 Talheim

Amtsgericht Stuttgart, HRB 802054

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der P&A Development GmbH, Schlossstraße 8, 74388 Talheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 802054 (nachfolgend „Anbieter"), und dem Kunden (nachfolgend „Kunde").

(2) Das Angebot der Software „CheckTouch" richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Der Kunde sichert bei Vertragsschluss zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (z.B. Einkaufsbedingungen) werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die vorbehaltlose Erbringung von Leistungen durch den Anbieter in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden stellt keine Zustimmung dar.

(4) Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software „CheckTouch" zur Nutzung über das Internet (Software-as-a-Service / SaaS) sowie die Einräumung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters. Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website https://checktouch.de sowie den korrespondierenden Beschreibungen in den App-Stores (Apple App Store, Google Play Store).

(5) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter als Unterauftragnehmer (z.B. Rechenzentrumsbetreiber) zu bedienen.

§ 2 Vertragsschluss, Registrierung und Testphase

(1) Die Darstellung der Software auf der Website und in den App-Stores stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Vertragsschluss über die Website: Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen" (oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung des Anbieters per E-Mail oder konkludent durch die Freischaltung des vollen Zugangs zur Software zustande.

(3) Vertragsschluss über App-Stores (In-App-Kauf): Soweit der Kunde kostenpflichtige Inhalte oder Abonnements direkt über den Apple App Store oder Google Play Store bezieht, kommt der Vertrag unter Einbeziehung der dort geltenden Abwicklungsbedingungen zustande. Im Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde gelten jedoch vorrangig diese AGB bezüglich der inhaltlichen Ausgestaltung des Nutzungsverhältnisses.

(4) Testphase: Sofern der Anbieter dem Kunden eine kostenlose Testphase gewährt, kommt ein befristetes Nutzungsverhältnis zustande. Dieses endet automatisch mit Ablauf des Testzeitraums. Eine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder der Kunde aktiv ein kostenpflichtiges Paket bucht. Während der Testphase schuldet der Anbieter keine Verfügbarkeit und haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 3 Bereitstellung der Software und Verfügbarkeit (SLA)

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils aktuellen Version am Router-Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums zur Nutzung bereit (Übergabepunkt). Für die Anbindung an das Internet, die Bereitstellung der notwendigen Hardware sowie die Softwareumgebung auf Seiten des Kunden ist der Kunde selbst verantwortlich.

(2) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 99,0 % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt.

(3) Nicht als Ausfallzeiten gelten:

(4) Unterschreitung der Verfügbarkeit: Unterschreitet die tatsächliche Verfügbarkeit die zugesagte Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresmittel, ist der Kunde berechtigt, die monatliche Vergütung anteilig zu mindern. Die Minderung berechnet sich nach dem Verhältnis der tatsächlichen Ausfallzeit zur vertraglich geschuldeten Ausfallzeit. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, richten sich nach § 8 dieser AGB.

(5) Der Anbieter entwickelt die Software kontinuierlich weiter. Ein Anspruch des Kunden auf Beibehaltung bestimmter Funktionen besteht nur, wenn diese Funktionen ausdrücklich als wesentlicher Vertragsbestandteil zugesichert wurden. Der Anbieter wird den Kunden über wesentliche Funktionsänderungen rechtzeitig informieren.

§ 3a Höhere Gewalt

(1) Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verspätung auf Umständen beruht, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen (Höhere Gewalt).

(2) Als Höhere Gewalt gelten insbesondere:

(3) Die von Höherer Gewalt betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses informieren.

(4) Dauert das Ereignis Höherer Gewalt länger als drei (3) Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Monatsende zu kündigen.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Recht ein, die Software für eigene interne geschäftliche Zwecke zu nutzen.

(2) Sofern das Vertragsmodell eine nutzerbezogene Lizenzierung vorsieht („Named User"), darf der Zugang nur durch die konkret benannte Person genutzt werden. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte oder die Nutzung eines Accounts durch mehrere Personen („Account Sharing") ist untersagt.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu vervielfältigen, zu veräußern, zu vermieten oder öffentlich zugänglich zu machen. Die gesetzlichen Rechte aus §§ 69d, 69e UrhG (Dekompilierung) bleiben unberührt.

(4) Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die vom Kunden auf den Servern des Anbieters abgelegten Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung (z.B. Speicherung, Datensicherung, Darstellung in der App) zu vervielfältigen und zu bearbeiten.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Software die geltenden Gesetze zu beachten und keine rechtswidrigen Inhalte (z.B. beleidigende, volksverhetzende oder urheberrechtsverletzende Daten) einzustellen.

(2) Freistellung: Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder aufgrund von Inhalten, die der Kunde in die Software eingestellt hat, gegen den Anbieter geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

(4) Datensicherung: Es obliegt dem Kunden, die von ihm verarbeiteten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend zu sichern (Backups). Da es sich um eine SaaS-Lösung handelt, empfiehlt der Anbieter den regelmäßigen Export der Daten (z.B. als PDF- oder CSV-Bericht), um auch bei einem Totalausfall des Systems über die Daten verfügen zu können.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste oder dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind wiederkehrende Nutzungsgebühren jeweils im Voraus (monatlich oder jährlich) zur Zahlung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(3) Preisanpassungen: Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit (Verlängerungszeitraum) anzupassen. Die Ankündigung erfolgt in Textform (z.B. per E-Mail). Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % gegenüber dem bisherigen Preis steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu. Das Sonderkündigungsrecht ist innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform auszuüben. Macht der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt der angepasste Preis als vereinbart.

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren, wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag (mindestens zwei Monatsgebühren) länger als 30 Tage in Verzug ist. Die Zahlungspflicht des Kunden besteht während der Sperrung fort.

§ 7 Gewährleistung (Mängelhaftung)

(1) Der Anbieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software nach Maßgabe dieser AGB. Ein Mangel liegt vor, wenn die Software nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung eignet.

(2) Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung: Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB wird ausgeschlossen.

(3) Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich in Textform unter genauer Beschreibung des Fehlerbildes anzuzeigen.

(4) Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht für Mängelansprüche, die auf Schadensersatz gerichtet sind und auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut.

(3) Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(5) Haftung bei Datenverlust: Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.

§ 9 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), zu beachten.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (Auftragsverarbeitung), schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Diese Vereinbarung wird dem Kunden im Rahmen des Registrierungsprozesses oder im Kundenkonto zur Verfügung gestellt. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem AVV gehen die Regelungen des AVV in Bezug auf den Datenschutz vor.

Unterauftragsverarbeiter

(3) Der Anbieter bedient sich zur Erbringung seiner Leistungen folgender Unterauftragsverarbeiter:

Dienstleister Adresse Zweck
IONOS SE Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Deutschland Hosting, Serverinfrastruktur und Datenspeicherung
Vercel Inc. 340 S Lemon Ave #4133, Walnut, CA 91789, USA Hosting der Web-Applikation und Content Delivery
Twilio Inc. (SendGrid) 375 Beale Street, Suite 300, San Francisco, CA 94105, USA E-Mail-Versand und Transaktionsmails

Für Datenübermittlungen in Drittländer (USA) hat der Anbieter geeignete Garantien gemäß Art. 46 DSGVO getroffen (EU-Standardvertragsklauseln). Eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter kann jederzeit unter https://checktouch.de/unterauftragsverarbeiter eingesehen werden.

(4) Datenlöschung: Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Anbieter alle im Auftrag des Kunden verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Wahl des Kunden löschen oder zurückgeben, sofern nicht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Die Löschung erfolgt spätestens 30 Tage nach Vertragsende, sofern der Kunde keinen Export der Daten veranlasst hat.

(5) Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners Stillschweigen zu bewahren.

§ 10 Laufzeit, Kündigung und Datenherausgabe

(1) Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen richten sich nach dem vom Kunden gewählten Tarifmodell (z.B. Monats- oder Jahresabonnement).

(2) Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit (jedoch maximal um ein Jahr), wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist oder gegen die Nutzungsrechte (§ 4) verstößt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform (z.B. E-Mail). Die Nutzung einer im Kundenkonto bereitgestellten Kündigungsfunktion („Kündigungs-Button") wahrt die Form.

(5) Folgen der Beendigung: Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Anbieter den Zugang des Kunden sperren. Der Anbieter hält die Daten des Kunden für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Vertragsende zum Export bereit. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, die Daten unwiederbringlich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 11 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Eine Änderung ist insbesondere zumutbar, wenn sie:

(2) Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen der AGB mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) informieren. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform widerspricht. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf sein Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.

(3) Widerspricht der Kunde den Änderungen fristgerecht, bleibt das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen bestehen. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende zu kündigen, sofern ihm ein Festhalten am Vertrag unter den bisherigen Bedingungen nicht zumutbar ist.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Heilbronn, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

(4) Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, ist der Anbieter weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

§ 13 Sonderbestimmungen für die Nutzung über App-Stores (Apple / Google)

Soweit der Kunde die Software über den Apple App Store oder Google Play Store bezieht, gilt ergänzend Folgendes:

(1) Diese AGB werden zwischen dem Kunden und dem Anbieter geschlossen, nicht mit Apple Inc. oder Google LLC. Der Anbieter ist allein verantwortlich für die Software und deren Inhalt.

(2) Apple und Google sind nicht verpflichtet, Wartungs- oder Supportleistungen für die Software zu erbringen.

(3) Im Falle eines Fehlers der Software kann der Kunde den jeweiligen App-Store-Betreiber benachrichtigen; dieser wird den Kaufpreis (sofern zutreffend) erstatten. Weitergehende Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber den Store-Betreibern nicht.

(4) Der Kunde bestätigt, dass er nicht in einem Land ansässig ist, das einem Embargo der US-Regierung unterliegt.

(5) Apple Inc. und Google LLC sowie deren Tochtergesellschaften sind Drittbegünstigte dieser AGB und berechtigt, diese Bestimmungen gegen den Kunden durchzusetzen.

Stand: Januar 2026